vollstreckbare Urkunde

vollstreckbare Urkunde
vollstreckbare Urkunde,
 
exekutorische Urkunde, die von einem Gericht oder Notar in vorgeschriebener Form aufgenommene, die Verpflichtung zur Leistung einer Geldsumme oder anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere enthaltende Urkunde, in der sich der Schuldner der sofortigen, d. h. ohne Prozess und Urteil vorzunehmenden Zwangsvollstreckung unterwirft. Die zu erbringende Leistung muss so bestimmt bezeichnet sein, dass die Zwangsvollstreckung ohne weiteres möglich ist. Sie erfolgt aufgrund einer vom Gericht oder Notar erteilten vollstreckbaren Ausfertigung. Die Vollstreckung darf jedoch im Interesse des Schuldnerschutzes frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Schuldtitels beginnen (§§ 794 Nummer 5, 798-800 ZPO).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • vollstreckbare Urkunde — Urkunde, aus der der Gläubiger unmittelbar die ⇡ Zwangsvollstreckung betreiben kann (§ 794 Nr. 5 ZPO). V.U. muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine… …   Lexikon der Economics

  • Vollstreckbare Urkunde — Bei einer vollstreckbaren Urkunde handelt es sich um einen der in § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO genannten weiteren Vollstreckungstitel, aus denen neben Endurteilen die Zwangsvollstreckung stattfindet. Ebenso wie beim Prozessvergleich wird der Titel …   Deutsch Wikipedia

  • vollstreckbare Ausfertigung — ⇡ vollstreckbare Urkunde …   Lexikon der Economics

  • Urkunde — Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Beleg; Unterlage; Dokument; Attest; Zeugnis; Beglaubigung; Bescheinigung; Dossier; Akte * * * Ur|kun|de [ u:ɐ̯kʊndə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Vollstreckbare Urkunden — (auch Exekutorische Urkunden) nennt man diejenigen, auf Grund deren ohne weiteres (ohne gerichtliche Verfügung) die Zwangsvollstreckung erfolgen darf. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 794) findet die Zwangsvollstreckung statt aus vor dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollstreckbare Ausfertigung — Ausfertigung eines Urteils oder auch anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf das eine Vollstreckungsklausel gesetzt worden ist. Sie ist eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus dem betreffenden Titel (§ 724 Zivilprozessordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Exekutionstitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldtitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckbarer Titel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungstitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”